29.06.2023 - Förderung für Balkonkraftwerke

Die Förderrichtlinie tritt am 01.07.2023 in Kraft

Mini-Solaranlagen oder auch Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaik-Anlagen, die direkt ans Hausstromnetz angeschlossen werden können. Der erzeugte Strom wird vom Balkon über einen Wechselrichter ins Haushaltsstromnetz eingespeist und kann unmittelbar selbst verbracht werden. Die maximale Leistung des Wechselrichters dieser Anlagen liegt bei 600 Watt. Die Förderung liegt 0,25 € je Wp und Wohneinheit, also maximal bei 150 €. Der Förderzeitraum ist bis 31.03.2024 bzw. bis zum Erreichen der maximalen Fördersumme von 12.000 € begrenzt.

Anträge sowie die Förderrichtlinie können im Bauamt der Gemeinde abgeholt oder auf der Homepage heruntergeladen werden.

 

Förderrichtlinien Balkonkraftwerke

Förderantrag Balkonkraftwerke

 

 

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