Grundsätzlich ist auf jedem Grundstück je ein Behältnis i.d.R. (Tonne) zur Erfassung von Papier/Pappe, Bio- und Restabfall aufzustellen. Die Größe und Anzahl der Gefäße richtet sich bei ausschließlich wohnlicher Nutzung des Grundstücks nach der Anzahl der Personen, die sich auf dem Grundstück aufhalten. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises schreibt verbindlich für alle dem Holsystem unterliegenden Wertstoff- und Restabfallfraktionen ein Mindestbehältervolumen von 7,5 Ltr. pro Person und Woche vor.
Ebenfalls ist auf Antrag auch der Zusammenschluss von benachbarten und gegenüberliegenden Grundstücken zur gemeinsamen Benutzung von Restabfall- und Wertstofftonnen möglich. Hierbei ist jedoch auf die Bereithaltung der Mindestbehälterkapazität , entsprechend der auf dem Grundstück wohnenden Personen, zu achten. Die vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcke dürfen verwendet werden, wenn ausnahmsweise so viele Abfälle anfallen, dass das vorgehaltene Behältervolumen nicht ausreicht.
Mit Wirkung zum 01.01.1998 wurde im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm auch ein so genannter "Windelsack" eingeführt. Der Sack umfasst ein Volumen von 50 Ltr. und besteht aus transparentem Kunststoff. Bei Geburt eines Kindes ist dieser kostenlos bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.Die Abholung des Windelsackes erfolgt durch Bereitstellung neben der Restabfalltonne am Abfuhrtag.
Die Abholung erfolgt durch die Fa. Braun, Manching, und zwar die Papiertonne im 4-wöchigen Turnus und die Bio- und Restabfalltonne im 2-wöchigen Turnus. Die Abfuhrtermine werden rechtzeitig im gemeindlichen Mitteilungsblatt bekannt gegeben.